Zwangseinweisung ins G8
onlineurteile.de - Die Eltern hatten ihren Sohn H nach vier Jahren Grundschule an einem neunjährigen Gymnasium in Trier angemeldet. Zu ihrem Pech herrschte dort großer Andrang: Es gab 50 Bewerber mehr, als die Schule aufnehmen konnte. Der Schulleiter musste also auswählen, dabei fiel H durch.
Anschließend teilte ihn die Schulbürokratie nicht für eines der drei anderen neunjährigen Gymnasien der Kommune ein, sondern wies H einen Platz am Friedrich-Spee-Gymnasium zu, einer achtjährigen Ganztagsschule. Dagegen setzten sich die Eltern mit Erfolg zur Wehr: Das Verwaltungsgericht Trier erklärte die Entscheidung für rechtswidrig (5 L 259/12.TR).
Angesichts der großen Unterschiede zwischen dem neunjährigen Regelgymnasium und dem (ab der siebten Klasse nur als Ganztagsschule angebotenen) achtjährigen Gymnasium verletze die Zuweisung eines Schulplatzes gegen den Willen der Erziehungsberechtigten deren verfassungsrechtlich garantiertes Elternrecht. Die Auswahl der Schulart sei unverzichtbarer Bestandteil des Elternrechts.
Außerdem habe sich auch der rheinland-pfälzische Gesetzgeber bewusst dagegen entschieden, das achtjährige Gymnasium für alle Schüler verbindlich einzuführen. Die G8-Ganztagsschulen seien in Rheinland-Pfalz nicht die reguläre Schulart, sondern lediglich ein Angebot an die Eltern. Da habe man Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt. Eines der vier neunjährigen Gymnasien in Trier müsse H aufnehmen. (Die Schulbehörde hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)