Zwei Ehemänner einer Frau streiten ums Sorgerecht fürs Kind
onlineurteile.de - Eine Frau hatte in Nigeria zwei Männer geheiratet: den ersten 2001, den zweiten 2003. 2003 kam auch ihr Kind zur Welt. Mittlerweile wohnt die Familie in Deutschland: Die Ehe mit dem ersten Mann wurde 2006 geschieden, die Frau lebt mit ihrem zweiten Ehemann zusammen.
Gemäß deutschem Familienrecht ist der Ehemann einer Frau als sorgeberechtigter Vater anzusehen, wenn während der Ehe ein Kind geboren wird. Auf dieses Gesetz pochten nun beide Ehemänner: Sie bestanden darauf, neben der Mutter das Sorgerecht für das Kind zu übernehmen und als Vater anerkannt zu werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken sprach das Sorgerecht dem zweiten Ehemann zu (5 UF 128/08).
Es stützte seine Entscheidung auf die "300-Tage-Regel": Sie wird angewandt, wenn ein Ehemann stirbt. Wird ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren, so gilt der verstorbene Ehemann als Kindesvater. Heiratet die Mutter vor der Geburt des Kindes wieder, so gilt der zweite Ehemann als dessen Vater, selbst wenn das Kind innerhalb der 300 Tage geboren wurde.
Diese Regel übertrug das OLG nun auf die Doppelehe: Gehe es in einem Fall von Bigamie um die Abstammung eines Kindes, werde der erste Ehemann behandelt, als sei er tot. Der zweite Ehemann werde als Vater anerkannt, sofern die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit ihm verheiratet war.