Zwei Ponyhengste kommen sich zu nahe

Tierhalter trägt Kiefernbruch davon - selbst schuld

onlineurteile.de - Es passierte nach einer Pferdeschau auf dem Gelände der Holstenhalle. Die Tierhalter bzw. Mitarbeiter führten die Pferde hinaus, um sie auf dem Parkplatz in die Hänger zu verladen. Auf dem Vorplatz kamen sich zwei Ponyhengste zu nahe. Ein Hengst keilte nach hinten aus und traf den Besitzer des anderen Pferdes im Gesicht. Der Mann erlitt einen dreifachen Kiefernbruch.

Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig alle Zeugen angehört hatte, wies es die Schadenersatzklage des Verletzten gegen die Tierhalterin des "Treters" ab (7 U 72/01). Der Mann sei sehr schnell mit seinem Pferd aus der Stallgasse gekommen, hatten die Zeugen bekundet, und fast im Laufschritt Richtung Parkplatz geeilt. Vor der Pforte zum Parkplatz habe er den Führer des anderen Hengstes fast eingeholt. Als der nach hinten keilte, sei der Pferdebesitzer nur eine knappe Pferdelänge hinter ihm gewesen.

Der Hengst habe den Mann nur deshalb ins Gesicht treffen können, weil er mit seinem eigenen Tier zu dicht an ihn herangegangen sei, urteilte das OLG. Damit überwiege sein eigenes Verschulden, dahinter trete jede Haftung der Tierhalterin zurück. Wer sich ohne Not einem fremden Pferd so weit nähere, dass er dessen Schlägen ausgesetzt sei, handle unvorsichtig und grob fahrlässig. Erschwerend komme hinzu, dass der Tierhalter selbst einen Hengst führte: Also hätte er unbedingt beachten müssen, dass Hengste in solchen Situationen "Rivalitätsgefühle" entwickelten und mit "Angriffsbewegungen" reagierten.