Zwei Urlauberinnen verunglücken auf Zypern

Beifahrerin verletzt: Deren Krankenversicherung fordert von der Fahrerin Schadenersatz

onlineurteile.de - Zwei deutsche Freundinnen, A und S, machten gemeinsam Urlaub im griechischen Teil von Zypern. Für Ausflüge mieteten sie ein Auto, das sie eigentlich abwechselnd fahren wollten. Doch auf der Insel Zypern herrscht Linksverkehr und Frau S kam damit überhaupt nicht zurecht. Sie wollte deshalb mit dem Mietauto nicht mehr fahren, A übernahm das Steuer.

Eines Abends suchten die Urlauberinnen bei Dunkelheit auf einer Landstraße nach einem Ort. Da sie dachten, sie hätten eine Abzweigung übersehen, kehrte A um. Nach dem Wendemanöver fuhr sie aus Gewohnheit auf der rechten Fahrspur los und stieß frontal mit einem anderen Auto zusammen. Dabei wurde S verletzt. Ihre Krankenversicherung übernahm die Behandlungskosten und verklagte anschließend A auf Schadenersatz. Beim Oberlandesgericht Koblenz erlitt der Versicherer eine Niederlage (12 U 1197/03).

In so einem Ausnahmefall müsse man davon ausgehen, dass die beiden Freundinnen stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbarten, so die Richter. Wer zusammen in Urlaub fahre, bilde ohnehin eine Art "Gefahrengemeinschaft". Darüber hinaus sei S besonders daran interessiert gewesen, dass A den Wagen lenkte. Denn S habe für sich das hohe Risiko durch den ungewohnten Linksverkehr abgelehnt. Deshalb sei hier der Schluss zulässig, dass die Beifahrerin auf die persönliche Haftung ihrer Freundin bei einem Unfall verzichtete.

A müsste dennoch für die Unfallfolgen einstehen, wenn sie die Kollision grob fahrlässig verschuldet hätte. Dies treffe aber nicht zu. Die Autofahrerin sei es nicht gewohnt, links zu fahren und nach dem Wenden aus Versehen auf die falsche Spur geraten. Als ihr dann sofort im Dunkeln ein Auto entgegenkam, sei sie irritiert gewesen und habe den Fehler nicht mehr korrigieren können. Das sei höchstens ein leicht fahrlässiges "Augenblicksversagen".