Zweige hängen in Nachbars Garten
onlineurteile.de - Schon seit über 30 Jahren standen am Gartenzaun des Hauseigentümers A 18 Fichten und eine Birke. Lange Zeit sah Nachbar B darin kein Problem. Doch im Laufe der Jahre streckten die Bäume ihre Äste über die Grundstücksgrenze hinaus und immer weiter in seinen Garten hinein. Als sie schließlich drei bis vier Meter in sein Grundstück ragten, forderte er von A, die Bäume zu beschneiden.
Der hielt die Maßnahme für überflüssig, weil der Überwuchs B kaum störe. Die Richter des Landgerichts Coburg besichtigten die zwei Gärten und kamen zu einem anderen Schluss (33 S 26/08). Die Äste und Zweige verschatteten den Garten des Nachbarn beträchtlich, stellten sie fest. Nadeln, Zapfen und Zweige fielen herunter, die B kontinuierlich entsorgen müsse. Der "Überhang" beeinträchtige ihn also sehr wohl - A müsse ihn beseitigen.