Zweijährige Zwillinge setzen Wohnung in Brand

Gebäudeversicherung hält sich an die Eltern ...

onlineurteile.de - Das Ehepaar hatte Zwillinge im Alter von zwei Jahren. Eines Nachmittags verließ die Mutter das Wohnzimmer, in dem die Kinder spielten, um etwas zu erledigen. Auf dem Wohnzimmertisch lagen ihre Zigaretten, Zündhölzer und ein Feuerzeug. Mit dem Feuerzeug setzten die Kleinen die Mietwohnung in Brand. Am Mietshaus entstand ein Schaden von ca. 45.000 Euro, den die Gebäudeversicherung des Eigentümers regulierte. Anschließend forderte das Versicherungsunternehmen von den Mietern das Geld.

Legt der Vermieter die Kosten einer Gebäudeversicherung auf die Mieter um - und so war es hier -, haften die Mieter für Schäden nur, wenn sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten. Daher ging es vor Gericht um die Frage, ob die Eltern grob fahrlässig gehandelt haben. Vom Oberlandesgericht Koblenz wurde dies bejaht (12 U 587/00). Rauchutensilien, vor allem Feuerzeuge, dürfe man in der Nähe kleiner Kinder nicht offen herumliegen lassen. Im Hinblick auf das Alter der Kinder habe die Mutter damit ihre Aufsichtspflicht in eklatanter Weise verletzt. Daher müssten die Mieter für die Schäden am Gebäude geradestehen.