Zweite Ehefrau erbt Lebensversicherung

Pflichtteilsberechtigter Sohn aus erster Ehe verlangt seinen Anteil

onlineurteile.de - Als der Mann starb, erhielt seine zweite Ehefrau und Alleinerbin unter anderem die Versicherungssummen aus Lebensversicherungen, die er zu ihren Gunsten abgeschlossen hatte. Sein Sohn - und einziges Kind - aus erster Ehe forderte von der Witwe den Betrag, um den sich der Nachlass erhöht hätte, würde man dem Nachlass die Lebensversicherungen zurechnen (= Pflichtteilsergänzungsanspruch, siehe unten).

Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (19 U 140/07). Allerdings beziehe sich sein Pflichtteilsergänzungsanspruch nur auf die Versicherungsprämien, nicht auf die gesamte Versicherungssumme. Nur die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien stammten aus seinem Vermögen. Dagegen entstehe der Anspruch der Witwe auf die Lebensversicherungssumme direkt durch ihr Bezugsrecht und falle nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers.

"Pflichtteilsergänzungsanspruch": Damit wird pflichtteilsberechtigten Kindern ein Ausgleich für Werte zugestanden, die vom Erblasser zu Lasten des Nachlasses weggegeben wurden. Sie sind so zu stellen, als hätte der Erblasser sein Vermögen bezogen auf den Erbfall nicht vermindert.