Zweitwohnungssteuer für Gartenhütte!

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Kommunen dürfen Zweitwohnungssteuer auch für Gartenlauben oder Blockhütten ohne Bad und Schlafmöglichkeit erheben, denn eine Zweitwohnung setzt keinen besonderen Komfort voraus; zu dieser Kategorie gehört jede Wohnung, die "jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat"; daher ist es rechtens, wenn die Stadt Grünberg für eine 30 qm große Gartenhütte (ohne Bad und Bett, aber mit Strom- und Wasseranschluss, Küchennische und Toilette) von der Eigentümerin 161,18 Euro Zweitwohnungssteuer verlangt.