Zwillinge mit seltener Krankheit

Eltern kämpfen um Aufnahme in einen Regelkindergarten

onlineurteile.de - Die beiden vierjährigen Mädchen leiden an der Glasknochenkrankheit, was bedeutet, dass ihre Knochen extrem leicht brechen. Ihre Eltern wollten die Zwillinge am liebsten in der Integrationsgruppe des örtlichen Kindergartens unterbringen, in der behinderte Kinder besonders betreut werden. Doch da war kein Platz mehr frei. Die zuständige Mitarbeiterin der städtischen Kinder- und Jugendhilfe wies den Mädchen deshalb Plätze in einem Sonderkindergarten zu.

Darüber waren die Eltern empört, denn da gehörten ihrer Meinung nach "nur geistig behinderte Kinder hin": Der Verstand der Zwillinge sei völlig normal und Ärzte hätten empfohlen, sie gemeinsam mit anderen Kindern zu erziehen. Also müsse man sie in den Regelkindergarten aufnehmen. Wenn das niedersächsische Kindertagesstättengesetz den Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze für behinderte Kinder von vorneherein auf teilstationäre Einrichtungen beschränke, widerspreche dieses Gesetz dem Verfassungsgrundsatz des "gleichen Rechts für alle". Vergeblich klagten die Eltern einen Kindergartenplatz ein und erhoben schließlich Verfassungsbeschwerde gegen das ablehnende Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern sei wünschenswert, erklärte das Bundesverfassungsgericht, stehe aber unter dem Vorbehalt des organisatorisch und personell Möglichen (1 BvR 91/06). Und in der Integrationsgruppe des örtlichen Kindergartens sei nun einmal kein Platz frei. Auch das kritisierte Gesetz sei nicht verfassungswidrig. Denn meistens benötigten behinderte Kinder Hilfe in einer teilstationären Einrichtung, das sei für sie das Beste.

Ob ein behindertes Kind in einem Regelkindergarten aufgenommen werden könne, hänge ab von der Art der Behinderung. Im konkreten Fall sei dies zu Recht abgelehnt worden. Denn die zwei Mädchen seien zeitweise auf den Rollstuhl angewiesen und ständig gefährdet, gerade beim Spielen. Knochenbrüche könnten bei ihnen in allen Lebenslagen auftreten. Die Kinder benötigten unbedingt intensive Betreuung, wie sie nur ein heilpädagogischer Kindergarten gewährleiste. Hier sei das Risiko deutlich geringer.