Zwischen Tür und Angel Mietvertrag geändert
onlineurteile.de - Eine Mieterin beglich die Betriebskosten per Pauschale, die auch dann fällig war, wenn die Kosten niedriger ausfielen. Einmal zahlte jedoch der Vermieter drauf und das ärgerte ihn sehr. Also schickte er den Hausmeister bei der Frau vorbei. Der ließ sie gleich an der Haustür eine Erklärung zum Mietvertrag unterschreiben. Demnach hatte sie künftig keine Pauschale mehr zu zahlen, sondern Vorauszahlungen für die Nebenkosten zu leisten.
Die Frau wusste gar nicht, wie ihr geschah und staunte, als sie bald darauf Post vom Vermieter bekam: Er forderte eine deftige Nachzahlung und erhöhte gleichzeitig die Vorauszahlungen. Auf das Schreiben reagierte die Mieterin nicht. Als sie dem Vermieter nach Monaten schrieb, sie widerrufe die Vereinbarung zum Zahlungsmodus der Nebenkosten, kündigte er fristlos den Mietvertrag.
Die Kündigung ist gegenstandslos, entschied das Amtsgericht Löbau (4 C 0641/03). Wenn der Vermieter (oder ein Beauftragter) mit dem Mieter bei einem Hausbesuch etwas vereinbare, sei dieser Vorgang zu behandeln wie ein so genanntes "Haustürgeschäft". Um die Verbraucher bzw. Mieter vor Überrumpelung zu schützen, dürften diese innerhalb von zwei Wochen die Vereinbarung widerrufen. Darüber habe der Hausmeister die Mieterin nicht aufgeklärt und deshalb sei es egal, dass sie die Frist versäumt habe. Die Frau habe die Änderung des Mietvertrags wirksam widerrufen, weshalb sie nach wie die vereinbarte Pauschale zu zahlen habe. Logischerweise habe dann der Vermieter auch keinen Grund für eine fristlose Kündigung.