Zwischenhändler ohne Bio-Zertifikat

Das ist kein Sachmangel des von ihm gelieferten Bio-Düngers ...

onlineurteile.de - Ein Unternehmer holte Bio-Düngemittel und Bodenverbesserer - Hühnertrockenkot und Champignonsubstrat - bei landwirtschaftlichen Betrieben ab und brachte sie zu den Endabnehmern, ebenfalls Landwirte. Hersteller und Käufer waren zertifizierte Bio-Landwirte, der Zwischenhändler nicht. Einer der Käufer, der beim Zwischenhändler Dünger mit Bioland-Zertifikat bestellt hatte, weigerte sich deshalb, die gelieferte Ware abzunehmen.

Die Ware sei nicht "bio", sondern konventionell, argumentierte der Gemüsebauer. Wenn er sie verwenden würde, müsste er ja um sein eigenes Bioland-Zertifikat fürchten. Deshalb trete er vom Kaufvertrag zurück. Dazu sei er nicht berechtigt, urteilte das Oberlandesgericht Celle (8 U 9/09). Der Lieferant habe Anspruch auf den Kaufpreis von rund 5.000 Euro.

Es stelle keinen Sachmangel der Ware dar, wenn der Zwischenhändler - der nur den Weiterverkauf und den Transport an die Endabnehmer durchführe - nicht gemäß EG-Öko-Verordnung zertifiziert sei. Wesentlich sei nur, dass die landwirtschaftlichen Betriebe über ein "Bioland-Zertifikat" verfügten, welche die Düngemittel und Bodenverbesserer herstellten.

Dem Angebotsschreiben des Lieferanten sei außerdem zu entnehmen, dass er nicht selbst produziere, sondern nur mit Dünger handle. Da könne der Besteller nicht erwarten, dass er selbst ein Zertifikat habe.