Zwölfjährige verunglückt beim Reiten
onlineurteile.de - Schon seit seinem sechsten Lebensjahr ritt das Mädchen. Als es zwölf war, vereinbarte die Mutter mit ihrer Bekannten S eine so genannte Reitbeteiligung. Frau S besaß zwei Reitpferde. Gegen einen Zuschuss zu den Unterhaltskosten durfte das Kind regelmäßig eines der Pferde ausreiten. Das Mädchenhatte das Tier bei allen drei Grundgangarten unter Kontrolle. Ausritte ins Gelände sollten trotzdem nur in Begleitung von Frau S stattfinden.
Im März 2007 geschah das Unglück. Auf einem Feldweg kam den Reiterinnen ein Traktor entgegen. Beide Pferde scheuten gleichzeitig und begannen zu galoppieren. Während Frau S ihr Pferd nach einigen Metern zum Stehen brachte, ging das Pferd mit der Zwölfjährigen durch. Auf einem quer zum Feldweg verlaufenden Asphaltweg rutschte es mit den Hinterbeinen weg und stürzte mit voller Wucht auf das Mädchen. Obwohl das Kind einen Helm trug, erlitt es schwere Schädelverletzungen, liegt seither im Wachkoma und wird dauerhaft pflegebedürftig bleiben.
Nach einem Urteil des Landgerichts musste die Pferdebesitzerin die Behandlungskosten übernehmen und 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ihre Berufung blieb beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erfolglos (4 U 210/08). Die für Pferde typische Unberechenbarkeit habe zu dem Unfall geführt, so das OLG.
Für die Folgen hafte daher die Tierhalterin - unabhängig von eigenem Verschulden. Ein Mitverschulden des Mädchens sei nicht zu erkennen. Das Kind konnte für sein Alter gut reiten. Dennoch scheine es zweifelhaft, ob eine Zwölfjährige überhaupt ein durchgehendes Pferd zur Räson bringen könnte - mangels Kraft, Körpergröße und Körperbeherrschung.
Auch die Reitbeteiligung ändere nichts daran, dass weiterhin Frau S als verantwortliche Tierhalterin anzusehen sei. Sie bestimmte als Besitzerin über das Pferd und habe dem Kind keine Aufsicht über das Tier übertragen (was eine Mithaftung als so genannter Tierhüter begründen könnte). Die Tierhalterin habe vielmehr ausdrücklich betont, dass sie das Mädchen im Gelände nicht alleine reiten ließ.