Zypresse soll weichen

Wohnungseigentümer streiten um ein "Schmuckstück im Garten"

onlineurteile.de - Der schöne Garten rund um die Wohnanlage wird von allen Bewohnern genutzt und gehört der Eigentümergemeinschaft. Umringt von Büschen steht im Garten eine zehn Meter hohe Zypresse. Die Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung beantragte auf einer Versammlung der Eigentümer, den Baum zu fällen — er verschatte ihre Wohnung und ihre Terrasse. Fast einstimmig wurde beschlossen, die Zypresse zu entfernen.

Nur eine Eigentümerin legte sich für den Baum ins Zeug und focht den Beschluss an: Die Zypresse sei ein Schmuckstück im Garten und präge die gesamte Gartenanlage. Für sie persönlich stelle er Sichtschutz dar und biete ihr zugleich das ganze Jahr über einen Blick ins Grüne. Schon aus Gründen des Naturschutzes müsse man den Baum erhalten.

Ein einzelner Eigentümer kann einen Beschluss der Eigentümerversammlung nur aushebeln, wenn es um eine bauliche Veränderung geht: So eine Maßnahme setzt nämlich die Zustimmung aller Eigentümer voraus. Das Gericht musste also entscheiden, ob es sich um "ordnungsmäßige Instandhaltung des Eigentums" handeln würde, den Baum zu fällen — oder um eine (darüber hinausgehende) bauliche Veränderung.

Das Landgericht Hamburg gab der Naturschützerin Recht und stufte das Fällen als "bauliche Veränderung" ein (318 S 5/13). Der Baum präge wesentlich den optischen Eindruck der Wohnanlage und sei für die Gartenanlage charakteristisch. Vom übrigen Baumbestand auf dem parkähnlich angelegten Garten hebe er sich auffällig ab. Würde er entfernt, entstünde dort regelrecht eine Lücke, fand das Landgericht.

Mit der laufenden Gartenpflege hätte es nichts zu tun, wenn man den Baum beseitigte, da er in gutem Zustand sei. Der Gegnerin des Beschlusses ginge dadurch der Blick ins Grüne verloren und ein Teil des Grundstücks verlöre seinen Charakter als parkähnlicher Garten. Das wäre für die Eigentümerin ein Nachteil, den sie nicht akzeptieren müsse. Der Mehrheitsbeschluss der Eigentümer, die Zypresse zu fällen, sei daher unwirksam.